Neue Regeln für das All
Die Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums sind im sogenannten Weltraumvertrag (Outer Space Treaty) von 1967 geregelt. Darin ist festgehalten, dass das Weltall uns allen gehört, und alle Staaten das Recht haben, das Weltall zu erforschen. Alle Tätigkeiten im Weltall sollen dabei friedlich und zum Wohl der gesamten Menschheit geschehen.
Mit seinem grundlegenden Bekenntnis zur ausschließlich friedlichen Nutzung des Alls war und ist der Vertrag ein bedeutendes Rechtsdokument im Zeichen der Völkerverständigung. Doch der Vertrag ist heute nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
Mit der Gründung von Space Forces erleben wir derzeit eine neue Welle der Militarisierung des Weltraums. China und Russland haben bereits 2015 eigene Teilstreitkräfte für das All eingerichtet. 2019 folgten Frankreich und die USA. Das Völkerrecht muss auf diese Entwicklungen konsequent reagieren. Ich setze mich für ein Verbot jeglicher militärischer Aktionen im Weltraum ein.
Zudem ist das internationale Weltraumrecht derzeit nicht auf die zunehmende privatwirtschaftliche Nutzung des Alls vorbereitet. Es muss dringend überarbeitet werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Es braucht etwa verbindliche Regeln, nach denen der begrenzte Platz im Orbit verteilt wird. Zudem müssen privatwirtschaftliche Akteure verpflichtet werden, ihren Weltraumschrott zu beseitigen.
In Zeiten, in denen der privatwirtschaftliche Abbau von Ressourcen im Weltall in greifbare Nähe rückt, drängen sich zudem Eigentumsfragen auf. Das Weltall ist ein Gemeingut und wir dürfen nicht zulassen, dass sich Einzelne am Eigentum aller bereichern. Der Reichtum des Alls muss gerecht verteilt werden.