Infos & Kommentar: COVID-19 Maßnahmen der EU-Kommission

Die „Corona Response Investment Initiative“ (CRII) der EU-Kommission basiert auf 8 Milliarden Euro, die aus nicht verwendeten Mitteln (2019) der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)* den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronaviruses entgegenzuwirken. Bis zu 37 Milliarden Euro sollen damit an öffentlichen EU-Investitionen zugunsten des Gesundheitssektors und von KMU generiert werden, indem die nationale Kofinanzierung als Hebel wirkt**.  Die Kommission schlägt damit vor, in diesem Jahr auf die Rückzahlung von nicht ausgegebenen Vorfinanzierungen für die ESIF von den Mitgliedstaaten zu verzichten und diese umzuwidmen.

Zudem soll die Verordnung des EU-Solidaritätsfonds (EUSF) geändert werden. Über den EUSF können bisher Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die Verhandlungen zum EU-Beitritt führen, finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie von Naturkatastrophen betroffen sind.

Der nun vorliegende Vorschlag besteht aus zwei Teilbereichen. Zum einen soll der Einsatzbereich des EUSF auf den Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet werden. Zum anderen sollen die Vorauszahlungen an die jeweiligen Staaten auf bis zu 25% (von 10%) des zu erwarteten EU-Beitrags erhöht werden. Dadurch soll die rasche Verfügbarkeit von EU-Finanzhilfen erleichtert werden. Auf der Haushaltsseite schlägt die Kommission vor, zusätzliche Mittel in Höhe von maximal 50 Millionen Euro in den EU-Haushalt 2020 einzusetzen, um die Höhe der unmittelbar verfügbaren Mittel für Vorauszahlungen zu erhöhen.

Diese Änderungen des EUSF würden dauerhaft gelten; die Änderungen im Zusammenhang mit der CRII hingegen nur für das Jahr 2020. Über die beiden CRII- und EUSF-Vorschläge der EU-Kommission wird am 26. März im Parlament in einer besonderen Eilprozedur (Dringlichkeitsverfahren) entschieden Diese ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Gelder zeitnah in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen und abgerufen werden können.

Einschätzung der bisherigen Maßnahmen

„Beide Vorschläge zum EUSF sind richtig und wichtig. Allerdings ist eine Erhöhung um 50 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr nicht ausreichend und führt de facto dazu, dass nicht alle diese Hilfe in Anspruch nehmen können. Um dies deutlich zu machen haben Rasmus Andresen (Koordinator der Grünen/EFA Fraktion im Haushaltsausschuss) und ich einen Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, an die Kommissarin für Kohäsion und Reformen Elisa Ferreira und an den Kommissar für Haushalt und Verwaltung Hahn geschrieben.“ (s. weitere Informationen für den Brief)

„Insgesamt gehen die Kommissionsvorschläge in die richtige Richtung, sind aber der Schwere der Situation nicht angemessen. Wir sind unseren europäischen Mitbürgern eine viel umfassendere Strategie zur Bewältigung dieser Krise schuldig. Aus diesem Grund haben meine grünen Kolleg*innen aus dem REGI-Ausschuss und ich versucht, eine umfassende Strategie für differenzierte Maßnahmen sowie größere wirtschaftliche Interventionen auf EU-Ebene auszuarbeiten. Wir formulieren einen Drei-Schritte-Ansatz für die Europäische Union, um die eigenen Maßnahmen in dieser Situation optimal zu strukturieren. Erstens sollte die EU Sofortmaßnahmen für den Gesundheitssektor vorsehen. Zweitens sollten vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen die direkten sozialen und ökonomischen Auswirkungen abmildern. Drittens sollte die EU nach der Krise ein breites und längerfristiges Konjunkturprogramm auf der Grundlage der europäischen Strukturfonds bereitstellen. Dieses soll die wirtschaftliche Erholung unterstützten und Investitionen in den grünen Wandel der Wirtschaft fördern.“ 

* Unter den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) fällt der Kohäsionsfonds, der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen Fonds für die Fischerei und den Fischereisektor (EMFF).

**Die genannten 8 Milliarden Euro stammen aus dem nicht in Anspruch genommenen Anteil der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und sind als solche keine neuen Mittel. Die Mitgliedstaaten sollen die 8 Milliarden Euro für die nationale Kofinanzierung verwenden, welche sie normalerweise selbst hätten bereitstellen müssen. In Hinblick auf die durchschnittlichen Kofinanzierungsraten in den Mitgliedstaaten, können die 8 Milliarden Euro die Freischaltung und Verwendung von etwa 29 Milliarden Euro kohäsionspolitischer Mittel in der gesamten EU auslösen, welche ansonsten aufgrund fehlender nationaler Kofinanzierung möglicherweise nicht ausgegeben worden wären. Diese Mobilisierung würde somit eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 37 Milliarden Euro mit sich bringen.

Weitere Informationen:

Übersicht über alle Maßnahmen der EU

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